Wir rechnen ab
Um unsere Administration zu entlasten und um uns voll auf Sie, liebe Patientinnen, liebe Patienten, konzentrieren zu können, wickeln wir die ganze Administration über die Zahnärztekasse AG ab, d.h. alle anfallenden Zahnarztkosten werden durch sie in Rechnung gestellt. Dies verschafft der Praxis, respektive den Patientinnen und Patienten massive Erleichterungen. Allfällige Kosten für zahntechnische Arbeiten werden Ihnen direkt durch das zahntechnische Labor in Rechnung gestellt.
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Informationen über den Zahnarzt-Tarif und die genaue Abrechnung erhalten Sie hier.
Ab dem 1. Januar 2018 gilt der neue Zahnarzttarif Dentotar.
Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO und ihre Tarifpartner der Unfall- (UV), der Militär- (MV) und der Invalidenversicherung (IV) haben am 3. Mai 2017, in Bern den revidierten Zahnarzttarif unterzeichnet. Für Patienten und Versicherer wird damit die Abrechnung transparenter. Der revidierte Tarif beinhaltet nun Tarifziffern, welche den Leistungskatalog der modernen Zahnmedizin korrekt abbilden. Das Kostenmodell der Tarifstruktur wurde ebenso aktualisiert und der betriebswirtschaftlichen Realität einer heutigen Zahnarztpraxis angepasst. Der revidierte Tarif tritt auf den 1. Januar 2018 in Kraft.
Der Tarif aus dem Jahr 1994 basierte auf dem Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) von 1992. Die Neuberechnung beinhaltet einen teilweisen Ausgleich der seither angestiegenen Kosten in der Praxis. Diese Anpassung betrifft aber nur den Sozialversicherungsbereich von UV, MV und IV, welcher ungefähr 2 bis 3 Prozent der gesamthaften Zahnarztkosten in der Schweiz ausmacht. Die Preise für die Privatpatienten sind davon nicht stark betroffen, da die Zahnärzte in diesem Bereich ihre seit 1992 gestiegenen Kosten grösstenteils bereits angeglichen haben.
Der bisherige Zahnarzttarif bildete nach über 20 Jahren in vielen Fällen nicht mehr den aktuellen Stand der modernen Zahnmedizin ab. Dies machte eine Revision zwingend notwendig, damit die Versorgung mit den heute üblichen Behandlungen in der Zahnmedizin nun auch im Sozialversicherungsbereich UV/MV/IV sichergestellt ist.
Die zahnmedizinischen Pro-Kopf-Ausgaben sind gemäss dem Bundesamt für Statistik (BfS) in den letzten Jahren im Vergleich zu den allgemeinen Gesamtgesundheitsausgaben nur unterdurchschnittlich angestiegen. Auch nach der Tarifrevision ist kein Kostenschub zu erwarten.
Bei prothetischen Versorgungen fällt nicht nur das Honorar für den Zahnarzt an, sondern es entstehen zusätzliche Kosten für das zahntechnische Labor. Diese werden Ihnen direkt durch das zuständige Labor in Rechnung gestellt und sind nicht auf der zahnärztlichen Rechnung aufgelistet.
Unsere Tarifansätze entnehmen Sie bitte der aktuellen untenstehenden Taxpunktwert-Liste.
Taxpunktwert-Liste
Dies ist die Zusammenstellung unserer Tarifansätze Stand Januar 2019:
Zahnärzte/Innen
Dr.med.dent. Michel Vock MSc 1.10
Dr.med.dent. Corinna Rigassi Vock 1.10
Dr.med.dent. Bahar Rashed-Mark 1.10
PD Dr.med.Dr.med.dent. Gerold Eyrich 1.10
Prophylaxeassistentin
PA Edith Pulfer-Rechsteiner 1.10
PA Marija Jovanovic 1.10
Schüler/Innen, welche infolge des Befundes der Schulzahnpflege Seuzach bei uns in Behandlung sind, werden mit dem Taxpunkt-Wert 1.00 abgerechnet.
Ansonsten wird der Taxpunkt-Wert 1.00, ausschliesslich für Unfall-, Invaliden- und Sozialversicherungen angewendet.
Behandlungen infolge des Notfalldienstes der Vereinigung Winterthurer Zahnärzte (VWZ) werden mit dem Taxpunktwert 1.15 abgerechnet und müssen direkt vor Ort bar bezahlt werden. Sie haben aber auch die Möglichkeit mit EC, Postcard, Kreditkarte, V-Pay oder Apple Pay zu bezahlen.
Bei allfälligen Fragen betreffend den Tarifen steht Ihnen unser Praxisteam oder die Schweizerische Zahnärztegesellschaft SSO gerne zur Verfügung.
Zahnaerztekasse AG
Die Zahnärztekasse AG stellt Zahnärztinnen und Zahnärzten in der Schweiz eine Palette von massgeschneiderten Finanzdienstleistungen zur Verfügung. Sie entlastet Zahnarztpraxen von administrativen Aufgaben. Die Zusammenarbeit mit der Zahnärztekasse AG bietet Gewähr dafür, dass die Patientinnen und Patienten in allen Fragen rund um Rechnungen, Mahnungen, Teilzahlungsvereinbarungen usw. professionell betreut werden.
Falls Sie Ihre Rechnung mit Teilzahlungen begleichen wollen, nehmen Sie mit der Zahnärztekasse AG Kontakt auf. Sie wird mit Ihnen zusammen die beste Finanzierungsmöglichkeit erarbeiten.